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Der Geschädigte muss...

...keine Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeuges beauftragen

...keine Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen

...keine Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturfirma oder gar Sachverständigen zu finden

...keine Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung dulden